Rechtsprechung
   BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4087
BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91 (https://dejure.org/1992,4087)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 6 RKa 4/91 (https://dejure.org/1992,4087)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 6 RKa 4/91 (https://dejure.org/1992,4087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung - Einschränkung des Leistungsumfanges an der kassenärztlichen Versorgung - Anforderungen an die Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; 6 RKa 28/91 und 6 RKa 36/91 ; 6 RKa 45/91 = MedR 1992, 299 - und vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 6 RKa 39/91 ) hat der Kläger keinen Anspruch auf eine unbefristete Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung.

    Allerdings ist dann zu beachten, daß auch bei voraussichtlich längerem Bestand einer Versorgungslücke dem zeitlichen Umfang der Ermächtigung deshalb Grenzen gesetzt sind, weil während des Laufs der Frist die Ermächtigung nicht wegen Änderungen der Bedarfslage widerrufen werden darf (BSGE 70, 167, 174 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 16).

    In diesen Fällen hält es sich unter Berücksichtigung einmal des Vorranges der niedergelassenen Ärzte bei der kassenärztlichen Versorgung und zum anderen des Interesses des Krankenhausarztes, sich für einen bestimmten Zeitraum auf die Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung einrichten zu können (vgl BSGE 70, 167, 175 f = SozR 3 aaO S 18), sowie unter Beachtung des aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgenden Gebotes der Gleichbehandlung im Rahmen des den Zulassungsgremien zustehenden Beurteilungsspielraums, wenn sie die Ermächtigungen auf einen Zeitraum von zwei Jahren, wie ihn früher für die regelmäßige Überprüfung von Beteiligungen § 29 Abs. 5 Satz 3 ZO-Ärzte vorgesehen hat, befristen.

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
    Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es, dem Rechtsuchenden in klarer Abgrenzung den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu weisen (BVerfGE 49, 148, 164) [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76].
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
    Auch in diesem Fall verlangt das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot des vorhersehbaren und fairen gerichtlichen Verfahrens, daß Rechtsmittel, die nach bisheriger Rechtsauslegung durch die jeweils zuständigen Gerichte formgerecht eingelegt wurden, nicht rückwirkend für unzulässig erklärt werden (ebenso Urteil des 9. Senats des BSG vom 18. März 1987 - 9b RU 8/86 - in BSGE 61, 213, 214 = SozR 1500 § 67 Nr. 18; zum Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung zum materiellen Recht: BVerfGE 59, 128, 165 f; BVerfG HFR 1989, 395, 396).
  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 495/93
    Entscheidend ist im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV der Grad der Einbindung und Verpflichtung in den nichtvertragsärztlichen Bereich, der in einer Art der Prognoseentscheidung befürchten läßt, daß der Vertragsarzt seinen Verpflichtungen nicht wird entsprechen können (zur prognostischen Einschätzung vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91) - Im Falle des Klägers besteht kein hinreichender Anlaß dazu, anzunehmen, daß er durch seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den H im Regelungsumfang des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV gehindert wäre.

    Insoweit ist die Rechtslage unterschiedlich zu den Begriffen des Zulassungsrechts mit Einschätzungsprärogative, wie etwa der "richtigen Einschätzung" der künftigen Versorgungssituation (vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91), zu sehen.

  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 639/93

    Krankenversicherung; Vertragsarzt; Versagung; Zulassung; Röntgenologisch;

    Entscheidend ist im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV der Grad der Einbindung und Verpflichtung in den nichtvertragsärztlichen Bereich, der in einer Art der Prognoseentscheidung befürchten läßt, daß der Vertragsarzt seinen Verpflichtungen nicht wird entsprechen können (zur prognostischen Einschätzung vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91).

    Insoweit ist die Rechtslage unterschiedlich zu den Begriffen des Zulassungsrechts mit Einschätzungsprärogative, wie etwa der "richtigen Einschätzung" der künftigen Versorgungssituation (vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91), zu sehen.

  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Diese Rechtsprechung steht auch im Einklang mit weiteren Entscheidungen anderer Senate des Bundessozialgerichts (vgl. BSG SozR 1500 § 161 Nr. 2 und Nr. 29; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992, 6 RKa 4/91).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 34/91

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; 6 RKa 28/91 und 6 RKa 36/91 ; 6 RKa 45/91 = MedR 1992, 299 -, vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 6 RKa 39/91 - und vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 1/91; 6 RKa 4/91; 6 RKa 48/91; 6 RKa 54/91; 6 RKa 60/91 ) hat der Kläger keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung.
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 41/90

    Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen

    Der Bescheid vom 29. April 1992 betrifft einen neuen Zeitabschnitt der Ermächtigung und damit einen neuen Gegenstand; ein Fall des § 96 SGG liegt nicht vor (in der gedanklichen Voraussetzung so bereits der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 4/91 -, wenn er die Entscheidung über eine Anfechtungsklage gegen eine Beteiligungsbefristung als "vorgreiflich" für eine anschließende weitere, ebenfalls befristete Ermächtigung bezeichnet).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht